(Klasse M1)
(nur mit ZLB I)
(Klasse N1)
(Klasse M3)
Alle Halter eines rein elektrischen Fahrzeugs mit einem deutschen Fahrzeugschein sind berechtigt dazu die Prämie anzufordern.
Sie müssen nur namentlich im Fahrzeugschein eingetragen sein, dann können Sie die Prämie pro Fahrzeug einmal jährlich in Anspruch nehmen.
Sie geben Ihre persönlichen Fahrzeug- und Kontodaten ein.
Vorder- und Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I abfotografieren und hochladen.
Auszahlung binnen weniger Wochen nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt.
Die Bundesregierung hat mit der Einführung der Treibhausgasminderungsquote (sog. THG Quote) ein umweltpolitisches Instrument implementiert, um Emissionen im Verkehrssektor zur reduzieren. Als Halter eines E-Fahrzeugs tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu verhindern.
Ihre CO2 Einsparungen lassen wir beim Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren, sodass diese an quotenpflichtige Unternehmen weiterverkauft werden können.
Als Halter profitieren Sie in den kommenden Jahren von der gesetzlich gesicherten THG Prämie.
Sie können die THG Prämie jährlich pro Fahrzeug bei uns beantragen. Achten Sie darauf, dass Ihre Anträge für das Folgejahr frühestens ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres eingereicht werden können.
Das Umweltbundesamt (UBA) lässt einen früheren Einreichungszeitpunkt nicht zu.
Für jedes reine Elektrofahrzeug. Die THG-Quote kann außerdem für E-Roller eingereicht werden, die schneller als 45 km/h fahren können.
Wenn der vorherige Fahrzeughalter das Fahrzeug bereits eingereicht hat, besteht für das Jahr kein Anspruch mehr.
Nein, leider ist es nur möglich die Prämie für reine Elektrofahrzeuge auszuzahlen.
Wenn Sie als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sind, ja.
Sind sie nicht als Fahrzeughalter eingetragen, sind Sie nicht dazu berechtigt die THG-Quote einzureichen.
Ja klar, sollten Sie beispielsweise Flottenfahrzeuge haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Ein Instrument zur Reduzierung der CO2 Ausstöße im Verkehrssektor und dient den Erfüllungspflichten der Mineralölkonzerne.
Für Sie erstmal nichts. Alle nicht eingereichten Fahrzeugscheine werden aber vom Staat vermarktet.
Die Auszahlung der Prämien hängt von der positiven Rückmeldung des Umweltbundesamtes ab. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!