Es gibt zahlreiche finanzielle Anreize, elektrisch zu fahren: Sowohl der Bund als auch das Land NRW bringen mit Kaufprämien, Steuererleichterungen und Förderprogrammen für neue Ladetechnik den Umstieg auf den elektrischen Antrieb voran. Möglich ist die Förderung sowohl für Ladesäulen als auch für die kleine Wallbox – beide Ladestationen bieten die Stadtwerke Ihnen auch im komfortablen Pachtmodell.
Im Rahmen des eigenen Förderprogramms bezuschusst die Stadtwerke Witten den Bau von Ladeinfrastruktur bei Kunden. Das Programm ist bis zum 31.12.2022 befristet. Mehr Informationen zu den Förderungen der Stadtwerke Witten finden Sie hier.
Alle Kunden der Stadtwerke Witten. Die Förderung wird unabhängig von anderen Fördermitteln gewährt.
Bezug der Ladeinfrastruktur | Zuschuss |
---|---|
Stadtwerke Witten | 100 € je Ladepunkt |
Die Ladeinfrastruktur muss über die Stadtwerke Witten bezogen worden sein. Extern gekaufte Ladepunkte werden nicht gefördert.
Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten. Die Förderung ist auf drei Ladepunkte begrenzt.
Das Land NRW unterstützt Ihr Unternehmen beim Ausbau des Ladenetzes (nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur) mit mindestens 50 Prozent der Investitionssumme:
Antragsberechtigte | max. Förderhöhe (Wallbox) | max. Förderhöhe (Ladesäule) | Bonus Eigenerzeugung | |
---|---|---|---|---|
Unternehmen | 1.000 € je Ladepunkt |
3.000 € je Ladepunkt |
+500 € je Ladepunkt |
|
Kommunen | 1.600 € je Ladepunkt |
4.800 € je Ladepunkt |
+500 € je Ladepunkt |
Förderfähig sind Gewerbebetriebe, Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in NRW sowie Kommunen und kommunale Betriebe. Voraussetzung ist, dass der Lade-Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort erzeugtem, regenerativem Strom stammt. Eigenerzeugung bedeutet, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlagen mit mind. 2 kWpstammt.
Übrigens: Öffentlich zugängliche Ladepunkte fördert das Land mit bis zu 5.000 €.
Das Stadtwerkedrive-Team unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Förderung.
Umweltbonus von Staat und Autobauern:
Ab dem 01. Juli 2020 erhalten Käufer eines Elektrofahrzeugs mit einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro eine Förderung von insgesamt 9.000 Euro.
Beim Kauf eines Neuwagens ab 40.000 Euro bis 60.000 Euro Nettolistenpreis erhält man für ein Elektroauto 5.000 Euro Bonus, für einen Plug-in Hybriden 3.750 Euro.
Aktuelle Informationen zu Förderungen von E-Fahrzeugen finden Sie hier auf elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/elektrofahrzeuge/ .
Steuererleichterung
E-Fahrzeuge sind die ersten zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit.
Kaufprämie für Unternehmen für batterieelektrische Nutzfahrzeuge vom Bund und Land NRW :
Der Kauf oder auch das Leasing von elektrischen Fahrzeugen für Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende wird derzeit auch durch die Förderprogramme des Bundes und dem Land NRW ganz besonders interessant.
Gefördert wird der Erwerb, das Leasing oder die Langzeitmiete von Neufahrzeugen. Die geförderten Fahrzeuge müssen mehr als 80 Prozent der jährlichen Fahrleistung in Nordrhein-Westfalen ableisten.
Aktuelle Informationen zu Förderungen von E-Fahrzeugen finden Sie hier auf elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/elektrofahrzeuge/ .
Steuererleichterung
E-Fahrzeuge sind die ersten zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit.
Dienstwagenprivileg für E-Autos
Für E-Autos, die einem Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2019 zur privaten Nutzung überlassen werden, gilt nur die Hälfte des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage. Fahrer eines Elektro-Dienstwagens müssen also nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern.
Zinslose Darlehen der NRW-Bank
Die NRW-Bank bewährt nach erwiesener Bonität 0-Prozent-Darlehen für:
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